Lieferungen erfolgen ausschließlich über den Lack- und Farbengroßhandel.
Maßgebend für alle Lieferungen und Leistungen sind die folgenden Verkaufsbedingungen.
Sollten Einkaufsbedingungen des Käufers davon abweichen, so gelten diese nur, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich bestätigt sind.
Angebote sind freibleibend.
Eine Verpflichtung zur Lieferung wird nur durch Annahme des einzelnen Auftrages und nur für diesen begründet.
Die Lieferung erfolgt zu den Preisen der jeweils gültigen Preislisten. Diese Preise gelten in Euro ab Bad Lauterberg, zuzüglich Mehrwertsteuer. Ab Netto-Warenwert € 250,– liefern wir frei Empfangsstation, einschließlich Verpackung.
Höhere Gewalt, unvorhergesehene Ereignisse, welche die ordnungsgemäße Lieferung in irgendeiner Form beeinflussen, befreien den Verkäufer von der Lieferung für die jeweilige Dauer dieser Störungen oder Hindernisse. Der Käufer ist nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu fordern.
Technische Veränderungen der Produkte sowie Farb-änderungen bleiben vorbehalten. Die genannten Maße sind grundsätzlich Circa-Angaben.
Verlangt der Käufer eine von der gewöhnlichen Versandart abweichende Zustellung wie Express- oder Eilbeförderung, so gehen die damit verbundenen Mehrkosten zu seinen Lasten.
Die Ware reist auf Gefahr des Käufers, auch wenn der Verkäufer frachtfrei liefert oder eine Versicherung abgeschlossen hat.
Die Kaufpreisforderung wird 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen – beim Verkäufer eingehend – gewährt dieser 2 % Skonto. Skonto wird nur gewährt, wenn sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen erfüllt sind.
Jede Zahlung wird auf die älteste fällige Rechnung angerechnet.
Für den Fall, dass der Käufer mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug gerät, werden alle weiteren, bis dahin noch nicht fälligen Rechnungen zur sofortigen Zahlung fällig.
Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen. Schecks gelten erst nach Gutschrift, Wechsel erst nach Einlösung am Verfalltage als Zahlung. Sämtliche Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers. Wenn der Käufer mehrere Wechsel gegeben hat und ein Wechsel zu Protest geht, werden alle später fälligen Wechsel sofort fällig.
Der Verkäufer behält sich an den gelieferten Waren das Eigentum vor, bis der Käufer alle seine
Verbindlichkeiten aus der gegenseitigen Geschäftsbeziehung erfüllt hat.
Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebes berechtigt. Veräußerungen im Rahmen einer Geschäftsveräußerung im ganzem oder einer Verpachtung gelten nicht als Veräußerung im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebes und bedürfen der Zustimmung des Verkäufers.
Im Falle einer Weiterveräußerung tritt der Käufer bereits jetzt die ihm aus dem Weiterverkauf gegen die Abnehmer zustehenden Kaufpreisforderungen an den Verkäufer ab. Die Abtretung der Forderungen soll vorläufig eine stille sein, d. h. den Abnehmern nicht mitgeteilt werden. Der Käufer ist zur Einziehung der Forderungen bis auf weiteres ermächtigt. Er ist aber berechtigt, über Forderungen in anderer Weise, z.B. durch Abtretung, zu verfügen. Der Verkäufer hat das Recht, die Ermächtigung zur Einziehung der Forderungen zu widerrufen und die Forderungen selbst einzuziehen. Der Verkäufer wird aber hiervon Abstand nehmen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer die Abnehmer von der Abtretung zu benachrichtigen. Ferner ist er verpflichtet, dem Verkäufer auf Verlangen die Namen der Abnehmer und die Höhe der abgetretenen Forderungen anzugeben und dem Verkäufer alle diejenigen Auskünfte zur erteilen, die für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen erforderlich sind.
Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer von Pfändungen der Ware und / oder der
abgetretenen Forderungen durch Dritte oder von sonstigen Ansprüchen, die Dritte bezüglich der Waren erheben, unverzüglich schriftliche Mitteilung zu machen. Bei Pfändungen ist dem Verkäufer gleichzeitig eine Abschrift des Pfändungsprotokolls und eine eidesstattliche Versicherung zu übersenden, aus der hervorgeht, dass der in den vorliegenden Bedingungen vereinbarte Eigentumsvorbehalt noch besteht und dass die gepfändeten Waren zu denjenigen gehören, die dem hier vereinbarten Eigentumsvorbehalt unterliegen; sind Forderungen gepfändet,
so ist an Eides Statt zu versichern, dass es sich hier um Forderungen handelt, die aus dem Verkauf von Vorbehaltsware entstanden sind.
Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer auf Verlangen jederzeit Auskunft über den Verbleib der
unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren und über die aus dem Weiterverkauf entstandenen Forderungen zu erteilen.
Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung des Verkäufers begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogenen.
Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach Wahl des Verkäufers verpflichtet.
Mängelrügen können nur dann berücksichtigt wer-den, wenn sie unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich erhoben werden; dabei sind Art und Umfang der Mängel sowie die Nummer der Rechnung anzugeben.
Bei begründeter Mängelrüge ist der Verkäufer lediglich verpflichtet, Lieferung mangelfreier Ware Zug um Zug gegen Rücknahme der beanstandeten Ware vorzunehmen. Ein Anspruch auf Schadenersatz oder ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag sind ausgeschlossen.
Waren aus ordnungsgemäß vorgenommenen
Lieferungen können nicht zurückgegeben werden. Für eine im Ausnahmefall vom Verkäufer genehmigte Rücksendung hat der Käufer die Fracht- und Rollgeldgebühren bzw. Porto- und Zustellgebühren zu tragen. In diesem Falle wird für in einwandfreiem Zustand zurückgegebene Ware der Lieferpreis abzüglich 20 % für
Bearbeitungsgebühren gutgeschrieben. Kunden-spezifische Lieferungen mit andersfarbigem Stiel oder extra Etikett können von dem Verkäufer ebenfalls nicht zurückgenommen werden, da sie bei anderen Kunden nicht verkäuflich sind. Die Mehrkosten für Extra-Serviceleistungen werden nach Absprache dem Käufer berechnet.
Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Bad Lauterberg.
Die Parteien vereinbaren für alle sich aus dem Vertragsverhältnis etwa ergebenden Streitigkeiten Herzberg am Harz und Köln als örtlich zuständiges Gericht. Diese Vereinbarung gilt auch für Ansprüche aus Scheck und Wechsel.
Treten Zweifel bezüglich der Kreditwürdigkeit eines Käufers auf, so ist der Verkäufer jederzeit berechtigt, Sicherheitsleistungen zu verlangen oder die abgesandte Ware zurückzurufen und eine evtl. noch aus-stehende Lieferung einzustellen.
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ungültig sein, so zieht das nicht die Ungültigkeit der übrigen Bedingungen nach sich.
Diese Verkaufsbedingungen gelten auch allen späteren Geschäften als zugrunde gelegt,
ohne dass sie in den späteren Bestätigungsschreiben ausdrücklich erwähnt zu werden brauchen.